Elterninfos

Was braucht mein Kind im Kindergarten, was muss es mitbringen, was muss ich beachten?

Wichtige Fragen, die alle Eltern sich stellen. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sie können sie sich in Ruhe durchlesen, ggf. speichern bzw. ausdrucken.

Falls Fragen unbeantwortet bleiben oder etwas unverständlich ist, sprechen Sie uns an!

 

Anmeldeunterlagen

Zur Anmeldung in unserer Kita sind keine Anmeldeunterlagen mehr notwendig.
2016 wurde in Sankt Augustin das webbasierte Anmeldeverfahren „Little Bird“ eingeführt.

Die Anmeldung ihres Kinder erfolgt über das Little-Bird-Portal:
https://portal.little-bird.de/

Für weitere Infos melden sie sich bitte unter ev.fmz-menschenkinder@ekir.de
oder 02241-333939.

In diesem Jahr finden noch zwei Tage der offenen Tür statt, an denen ihr die Kita kennenlernen könnt.
Der erste ist am 24. Juni, der zweite am 25. November 2023, jeweils von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr!

Unter ‚Unsere Kita‘ -> ‚Unsere Gruppen‘ finden sie eine Diashow mit unseren Räumen.

 

Aufnahmekriterien

 

Jedes Jahr melden viele Eltern ihre Kinder in unserer KiTa an. Dabei können wir immer nur eine bestimmte Anzahl Kinder einer Altersklasse (gesetzlich aufgrund der Gruppenformen vorgeschrieben) aufnehmen.

Soweit es uns möglich ist, werden auf jeden Fall Kinder, die zurzeit über das laufende Kindergartenjahr hinaus schon ein Geschwisterkind in unserer KiTa haben, aufgenommen.

Wir sind ein Familienzentrum mit klarem evangelischem Profil (Gottesdienstes, Bibelkreise, Tischgebet und vieles mehr zählen zum Alltag in der KiTa). Daher nehmen wir nicht nur, aber vorrangig, evangelische Kinder in die KiTa auf.

Darüber hinaus versuchen wir klar benennbare soziale Notlagen in den Familien zu berücksichtigen.

Darüber hinaus achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen in den einzelnen Gruppen. Auch legen wir unter anderem Wert auf die Förderung fremdsprachlicher Kinder und haben hierfür ausgebildete Fachkräfte angestellt.

Bitte beachten Sie:

  • Der Anmeldeschluss für das neue Kindergartenjahr ist immer am 30. November des Vorjahres.
  • Durch die Leitung des Familienzentrums, einen Vertreter des Trägers und einen Vertreter des Elternrates wird dann eine Auswahl getroffen.
  • Die  Mitteilung der Vergabe der Plätze wird durch die Stadt terminiert und erfolgt in der Regel im Januar.
  • Melden Sie ein Kind für einen der Integrativ-Plätze an, muss bis zur Vergabe der Plätze eine Beratung und Bearbeitung über die Fallmangerin des LVR, Frau Rosenbaum, vorliegen.

Wir sind sehr um ein transparentes Aufnahmeverfahren bemüht. Daher wenden Sie sich bitte bei Rückfragen gerne an uns. Im Rahmen der unter Berücksichtigung des Datenschutzes gegebenen Möglichkeiten versuchen wir Ihnen möglichst klar Auskunft zu geben.

 

Kindertagesstättenordnung

Unsere Kita-Ordnung können sie auch hier herunterladen

Die Arbeit des Kindergartens an den ihm anvertrauten Kindern geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Sankt Augustin Niederpleis mit Bezirk Mülldorf. Träger ist der Kirchenkreis An Sieg und Rhein.

Sie dient zunächst dem Wohlergehen und der Entwicklung der Kinder, aber auch dem Aufbau der Gemeinde und dem Gemeinwesen. Unter diesen Voraussetzungen ist es ein oberstes Ziel, dem einzelnen Kind unter den Bedingungen des Kindergartens nach seinen Bedürfnissen gerecht zu werden.

 

  1. Aufnahme in die Kindertagesstätte

1.1       Die Aufnahme erfolgt durch ein Gremium, welches sich aus einem/einer Trägervertreter, dem/der Elternratsvorsitzenden und der Kindertagesstättenleiterin zusammensetzt. Das Gremium ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss sich an die vom Träger gesetzten Aufnahmekriterien halten.

1.2       Ist die Aufnahme beschlossen, wird dies den Eltern unter Angabe des Aufnahmedatums mitgeteilt. Die Aufnahme wird erst gültig, wenn die Personensorgeberechtigten sich mit dem Inhalt dieser Ordnung einverstanden erklären und den Vertrag unterschrieben haben.

1.3       Alle Kinder werden zunächst für eine Probezeit von drei Monaten aufgenommen.

 

  1. Öffnungszeiten

Für die Kindertagesstätte (45 Std.-Vertrag)

Montag           7:00 – 16:00 Uhr

Dienstag         7:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch         7:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag     7:00 – 17:30 Uhr

Freitag 7:00 – 14:30 Uhr

Für den Kindergarten (35 Std.-Vertrag)

7:00 – 12:15 Uhr        und      14:00 – 16:00 Uhr

7:00 – 12:15 Uhr        und      14:00 – 16:00 Uhr

7:00 – 12:15 Uhr        und      14:00 – 16:00 Uhr

7:00 – 12:15 Uhr        und      14:00 – 17:30 Uhr

7:00 – 12:15 Uhr
Für den Kindergarten (35 Std.-Vertrag Blocköffnung)

7:30 – 14:30 Uhr mit Mittagessen

7:30 – 14:30 Uhr mit Mittagessen

7:30 – 14:30 Uhr mit Mittagessen

7:30 – 14:30 Uhr mit Mittagessen

7:30 – 14:30 Uhr mit Mittagessen

Im Interesse der Kinder bitten wir in der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr von Telefonaten nur im äußersten Notfall Gebrauch zu machen.

Für pünktliche Abholung der Kinder ist unbedingt Sorge zu tragen. Für Kinder, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig zu spät abgeholt werden, ist der Platz gefährdet und es kann im schlimmsten Falle zum Ausschluss aus der Kindertagesstätte führen.

Die dreiwöchigen Kindertagesstättenferien liegen in den Sommerferien der Schulen des Landes NRW. An Heiligabend, Silvester, Rosenmontag und beim Betriebsausflug die Kindertagesstätte geschlossen. Sonderregelungen wie z.B. Schließung zwischen Weihnachten und Neujahr oder Konzeptionstage werden in der Kindertagesstätte rechtzeitig bekannt gegeben.

 

  1. Aufsichtspflicht

 Die Aufsichtspflicht des Kindertagesstättenpersonals beginnt mit der Ankunft des Kindes in der Kindertagesstätte. Für den Weg zur Kindertagesstätte sind allein die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. Für den Nachhauseweg besteht grundsätzlich ebenfalls die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten. Bei der Aufnahme geben die Personensorgeberechtigten auf einem Vordruck eine Erklärung ab, aus der hervorgeht, wer das Kind abholen darf. Ältere Geschwisterkinder dürfen ein Kind der Einrichtung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr abholen.

 

  1. Unfallversicherung

 Die Kinder sind während des Besuchs der Kindertagesstätte gegen Unfall gesetzlich versichert. Unfälle auf dem Weg zum bzw. von der Kindertagesstätte sind unverzüglich dem Personal zu melden.

 

  1. Kindergartenjahr

 Das Kindergartenjahr beginnt zum 01.08. eines jeden Jahres und endet zum 31.07. des darauffolgenden Jahres.

 

  1. Elternbeitrag

 Für den Besuch des Kindes in der Kindertagesstätte ist ein Elternbeitrag zu zahlen, der vom Jugendamt erhoben wird.

Für das Mittagessen ist monatlich ein Betrag von 59,- € per Einzugsermächtigung an das Verwaltungsamt zu zahlen.

Die Personensorgeberechtigten haben dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) mittels Vordruck ihre Einkünfte mitzuteilen, damit sie in die entsprechende Einkommensgruppe eingestuft werden können. Das Jugendamt wird sich wegen der Zahlungsweise an die Personensorgeberechtigten wenden.

 

  1. Krankheit und sonstiges Fernbleiben

 Krankheit oder sonstiges Fernbleiben des Kindes sind der Leiterin mitzuteilen. Offensichtlich erkrankte Kinder (z.B. infektiöse Erkältungskrankheiten) können durch die Leiterin zurückgewiesen werden. Nach ansteckenden Krankheiten des Kindes ist vor dem Wiederbesuch der Kindertagesstätte nach Aufforderung ein ärztliches Attest vorzulegen.

Auskünfte zum Inhalt dieser Ordnung erteilt die Kindertagesstättenleiterin.