{"id":53,"date":"2012-01-04T15:33:00","date_gmt":"2012-01-04T14:33:00","guid":{"rendered":"http:\/\/web143.016.netroom.de\/kita\/?page_id=53"},"modified":"2026-02-18T14:23:39","modified_gmt":"2026-02-18T13:23:39","slug":"infosanmeldung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ev-fmz-menschenkinder.de\/?page_id=53","title":{"rendered":"Infos\/Anmeldung"},"content":{"rendered":"<h3><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Elterninfos<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Was braucht mein Kind im Kindergarten, was muss es mitbringen, was muss ich beachten?<\/p>\n<p>Wichtige Fragen, die alle Eltern sich stellen. Deshalb haben wir <a href=\"https:\/\/www.ev-fmz-menschenkinder.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Elterninfo_Kitastart_24.04.2020.docx\">hier<\/a>\u00a0die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sie k\u00f6nnen sie sich in Ruhe durchlesen, ggf. speichern bzw. ausdrucken.<\/p>\n<p>Falls Fragen unbeantwortet bleiben oder etwas unverst\u00e4ndlich ist, sprechen Sie uns an!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Anmeldeunterlagen<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>Zur Anmeldung in unserer Kita sind keine Anmeldeunterlagen mehr notwendig.<br \/>\n2016 wurde in Sankt Augustin das webbasierte Anmeldeverfahren &#8222;Little Bird&#8220; eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Anmeldung ihres Kinder erfolgt \u00fcber das Little-Bird-Portal:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/portal.little-bird.de\/\">https:\/\/portal.little-bird.de\/<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr weitere Infos melden sie sich bitte unter ev.fmz-menschenkinder@ekir.de<\/p>\n<p>Besichtigungen sind m\u00f6glich an unseren Tagen der offenen T\u00fcr, die dreimal j\u00e4hrlich stattfinden.<strong><br \/>\n<\/strong><strong>Die n\u00e4chste Termine sind am 27.06., am 26.09. und 28.11.2026 jeweils zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr.<\/strong><\/p>\n<h3><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Aufnahmekriterien<\/span><\/b><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Jedes Jahr melden viele Eltern ihre Kinder in unserer KiTa an. Dabei k\u00f6nnen wir immer nur eine bestimmte Anzahl Kinder einer Altersklasse (gesetzlich aufgrund der Gruppenformen vorgeschrieben) aufnehmen.<\/p>\n<p>Soweit es uns m\u00f6glich ist, werden auf jeden Fall Kinder, die zurzeit \u00fcber das laufende Kindergartenjahr hinaus schon ein <b>Geschwisterkind<\/b> in unserer KiTa haben, aufgenommen.<\/p>\n<p>Wir sind ein Familienzentrum mit klarem <b>evangelischem Profil<\/b> (Gottesdienstes, Bibelkreise, Tischgebet und vieles mehr z\u00e4hlen zum Alltag in der KiTa). Daher nehmen wir nicht nur, aber vorrangig, evangelische Kinder in die KiTa auf.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus versuchen wir klar benennbare <b>soziale Notlagen<\/b> in den Familien zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus achten wir auf ein ausgewogenes <b>Verh\u00e4ltnis von Jungen und M\u00e4dchen<\/b> in den einzelnen Gruppen. Auch legen wir unter anderem Wert auf die <b>F\u00f6rderung fremdsprachlicher Kinder<\/b> und haben hierf\u00fcr ausgebildete Fachkr\u00e4fte angestellt.<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Anmeldeschluss f\u00fcr das neue Kindergartenjahr ist immer am 30. November des Vorjahres.<\/li>\n<li>Durch die Leitung des Familienzentrums, einen Vertreter des Tr\u00e4gers und einen Vertreter des Elternrates wird dann eine Auswahl getroffen.<\/li>\n<li>Die\u00a0 Mitteilung der Vergabe der Pl\u00e4tze wird durch die Stadt terminiert und erfolgt in der Regel im Januar.<\/li>\n<li>Melden Sie ein Kind f\u00fcr einen der Integrativ-Pl\u00e4tze an, muss bis zur Vergabe der Pl\u00e4tze eine Beratung und Bearbeitung \u00fcber die Fallmangerin des LVR, Frau Rosenbaum, vorliegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wir sind sehr um ein transparentes Aufnahmeverfahren bem\u00fcht. Daher wenden Sie sich bitte bei R\u00fcckfragen gerne an uns. Im Rahmen der unter Ber\u00fccksichtigung des Datenschutzes gegebenen M\u00f6glichkeiten versuchen wir Ihnen m\u00f6glichst klar Auskunft zu geben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong><u>Kindertagesst\u00e4ttenordnung<\/u><\/strong><\/h3>\n<p>Unsere Kita-Ordnung k\u00f6nnen sie auch <a href=\"https:\/\/www.ev-fmz-menschenkinder.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Kitaordnung_24.04.2020.docx\">hier<\/a> herunterladen<\/p>\n<p>Die Arbeit des Kindergartens an den ihm anvertrauten Kindern geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Sankt Augustin Niederpleis mit Bezirk M\u00fclldorf. Tr\u00e4ger ist der Kirchenkreis An Sieg und Rhein.<\/p>\n<p>Sie dient zun\u00e4chst dem Wohlergehen und der Entwicklung der Kinder, aber auch dem Aufbau der Gemeinde und dem Gemeinwesen. Unter diesen Voraussetzungen ist es ein oberstes Ziel, dem einzelnen Kind unter den Bedingungen des Kindergartens nach seinen Bed\u00fcrfnissen gerecht zu werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Aufnahme in die Kindertagesst\u00e4tte<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Aufnahme erfolgt durch ein Gremium, welches sich aus einem\/einer Tr\u00e4gervertreter, dem\/der Elternratsvorsitzenden und der Kindertagesst\u00e4ttenleiterin zusammensetzt. Das Gremium ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss sich an die vom Tr\u00e4ger gesetzten Aufnahmekriterien halten.<\/p>\n<p>1.2 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ist die Aufnahme beschlossen, wird dies den Eltern unter Angabe des Aufnahmedatums mitgeteilt. Die Aufnahme wird erst g\u00fcltig, wenn die Personensorgeberechtigten sich mit dem Inhalt dieser Ordnung einverstanden erkl\u00e4ren und den Vertrag unterschrieben haben.<\/p>\n<p>1.3 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Kinder werden zun\u00e4chst f\u00fcr eine Probezeit von drei Monaten aufgenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> \u00d6ffnungszeiten<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tte (45 Std.-Vertrag)<\/p>\n<p>Montag\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 7:00 \u2013 16:00 Uhr<\/p>\n<p>Dienstag\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 7:00 \u2013 16:30 Uhr<\/p>\n<p>Mittwoch\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 7:00 \u2013 16:30 Uhr<\/p>\n<p>Donnerstag\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 7:00 \u2013 16:30 Uhr<\/p>\n<p>Freitag\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 7:00 \u2013 14:30 Uhr<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr den Kindergarten (35 Std.-Vertrag)<\/p>\n<p>7:00 \u2013 12:15 Uhr\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 und\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 14:00 \u2013 16:00 Uhr<\/p>\n<p>7:00 \u2013 12:15 Uhr\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 und\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 14:00 \u2013 16:00 Uhr<\/p>\n<p>7:00 \u2013 12:15 Uhr\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 und\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 14:00 \u2013 16:00 Uhr<\/p>\n<p>7:00 \u2013 12:15 Uhr\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 und\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 14:00 \u2013 17:30 Uhr<\/p>\n<p>7:00 \u2013 12:15 Uhr<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr den Kindergarten (35 Std.-Vertrag Block\u00f6ffnung)<\/p>\n<p>7:30 \u2013 14:30 Uhr mit Mittagessen<\/p>\n<p>7:30 \u2013 14:30 Uhr mit Mittagessen<\/p>\n<p>7:30 \u2013 14:30 Uhr mit Mittagessen<\/p>\n<p>7:30 \u2013 14:30 Uhr mit Mittagessen<\/p>\n<p>7:30 \u2013 14:30 Uhr mit Mittagessen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Interesse der Kinder bitten wir in der Zeit von 12.00 &#8211; 14.00 Uhr von Telefonaten nur im \u00e4u\u00dfersten Notfall Gebrauch zu machen.<\/p>\n<p>F\u00fcr p\u00fcnktliche Abholung der Kinder ist unbedingt Sorge zu tragen. F\u00fcr Kinder, die \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum regelm\u00e4\u00dfig zu sp\u00e4t abgeholt werden, ist der Platz gef\u00e4hrdet und es kann im schlimmsten Falle zum Ausschluss aus der Kindertagesst\u00e4tte f\u00fchren.<\/p>\n<p>Die dreiw\u00f6chigen Kindertagesst\u00e4ttenferien liegen in den Sommerferien der Schulen des Landes NRW. An Heiligabend, Silvester, Rosenmontag und beim Betriebsausflug die Kindertagesst\u00e4tte geschlossen. Sonderregelungen wie z.B. Schlie\u00dfung zwischen Weihnachten und Neujahr oder Konzeptionstage werden in der Kindertagesst\u00e4tte rechtzeitig bekannt gegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Aufsichtspflicht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Die Aufsichtspflicht des Kindertagesst\u00e4ttenpersonals beginnt mit der Ankunft des Kindes in der Kindertagesst\u00e4tte. F\u00fcr den Weg zur Kindertagesst\u00e4tte sind allein die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. F\u00fcr den Nachhauseweg besteht grunds\u00e4tzlich ebenfalls die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten. Bei der Aufnahme geben die Personensorgeberechtigten auf einem Vordruck eine Erkl\u00e4rung ab, aus der hervorgeht, wer das Kind abholen darf. \u00c4ltere Geschwisterkinder d\u00fcrfen ein Kind der Einrichtung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr abholen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Unfallversicherung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Die Kinder sind w\u00e4hrend des Besuchs der Kindertagesst\u00e4tte gegen Unfall gesetzlich versichert. Unf\u00e4lle auf dem Weg zum bzw. von der Kindertagesst\u00e4tte sind unverz\u00fcglich dem Personal zu melden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Kindergartenjahr<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Das Kindergartenjahr beginnt zum 01.08. eines jeden Jahres und endet zum 31.07. des darauffolgenden Jahres.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Elternbeitrag<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>F\u00fcr den Besuch des Kindes in der Kindertagesst\u00e4tte ist ein Elternbeitrag zu zahlen, der vom Jugendamt erhoben wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Mittagessen ist monatlich ein Betrag von 59,- \u20ac per Einzugserm\u00e4chtigung an das Verwaltungsamt zu zahlen.<\/p>\n<p>Die Personensorgeberechtigten haben dem \u00f6rtlichen Tr\u00e4ger der \u00f6ffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) mittels Vordruck ihre Eink\u00fcnfte mitzuteilen, damit sie in die entsprechende Einkommensgruppe eingestuft werden k\u00f6nnen. Das Jugendamt wird sich wegen der Zahlungsweise an die Personensorgeberechtigten wenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Krankheit und sonstiges Fernbleiben<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Krankheit oder sonstiges Fernbleiben des Kindes sind der Leiterin mitzuteilen. Offensichtlich erkrankte Kinder (z.B. infekti\u00f6se Erk\u00e4ltungskrankheiten) k\u00f6nnen durch die Leiterin zur\u00fcckgewiesen werden. Nach ansteckenden Krankheiten des Kindes ist vor dem Wiederbesuch der Kindertagesst\u00e4tte nach Aufforderung ein \u00e4rztliches Attest vorzulegen.<\/p>\n<p>Ausk\u00fcnfte zum Inhalt dieser Ordnung erteilt die Kindertagesst\u00e4ttenleiterin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Elterninfos Was braucht mein Kind im Kindergarten, was muss es mitbringen, was muss ich beachten? Wichtige Fragen, die alle Eltern sich stellen. Deshalb haben wir hier\u00a0die wichtigsten Informationen zusammengefasst. 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